Keratoplastik (Hornhauttransplantation)
Eine Hornhauttransplantation muß dann durchgeführt werden, wenn es aufgrund einer Hornhauterkrankung oder Verletzung (Operation) zu einer irreversiblen Trübung tieferer Hornhautschichten (z.B. Narben oder Hornhautdystrophien-degenerationen) oder besonders starker, irregulärer Verziehungen der Hornhaut kommt, welche nicht mehr mit einer Kontaktlinse korrigiert werden können (z.B. fortgeschrittener Keratokonus) und diese Hornhautveränderungen die wesentliche Ursache einer erheblichen Sehstörungen sind. Die Keratoplastik ist somit die Ultima ratio für eine ganze Reihe verschiedener, schwerer Hornhauterkrankungen.
Eine Keratoplastik kann aus medizinischer Sicht heute problemlos auch unter ambulanten Bedingungen durchgeführt werden.

Der Eingriff erfolgt völlig schmerzfrei zumeist in örtlicher Betäubung, kann natürlich auch, falls erforderlich, in Vollnarkose durchgeführt werden. Präoperativ sind die üblichen Voruntersuchungen bezüglich der OP-Fähigkeit erforderlich (EKG, Rö-Thorax,Labor).
Da die regionale Organspende nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs deckt, stammen die meisten Spenderorgane heutzutage aus einer sogenannten Hornhautbank, über die weltweit ausgewählte, voruntersuchte und für eine gewisse Zeit konservierte Spenderhornhäute vermittelt werden können. Das Risiko der Übertragung einer ansteckenden Erkrankung (Hepatitis, Aids) kann somit ausgeschlossen werden.
Technisch erfolgt die Transplantation unter dem Operationsmikroskop dergestalt, daß zunächst das Spenderscheibchen mittels eines geführten Trepansystems aus dem Spendermaterial gewonnen wird. Bei dem Spenderscheibchen handelt es sich um den zentralen Teil der Spenderhornhaut, zumeist 7,5 mm im Durchmesser. Mit dem selben Trepan wird anschließend am Empfängerorgan das zentrale Hornhautscheibchen (ebenfalls 7,5 mm) entfernt. In den exakt genau paßgleichen Defekt am Empfängerorgan wird nun das Spenderscheibchen mit einer fortlaufenden doppelten Kreuznaht unter mikrochirurgischen Bedingungen sorgfältig eingenäht.

Die mit bloßen Auge kaum sichtbaren Fäden verbleiben in der Regel ca. 1 Jahr, da Hornhautgewebe aufgrund der fehlenden Blutgefäße eine generell sehr langsame Heilungsrate aufweist.
Die Abwesenheit von Blutgefäßen in der Hornhaut ist andererseits die Hauptursache für das sogenannte "Immunologische Privileg" der Hornhaut, d.h. die extrem seltenen Abstoßungsreaktionen gegen die übertragene Hornhaut. Die Abtoßungsrate liegt im Durchschnitt bei unter 5 %, ist jedoch sehr von der Grundkrankheit abhängig.
Ein brauchbares Sehvermögen wird meist nach ca. 3 Monaten erreicht. Stärkere Brechungsfehler können jedoch trotz der modernen Techniken auftreten.
Ja nach Beruf und Allgemeinzustand kann der Patient ca. 4 Wochen nach dem Eingriff seine Arbeit wieder aufnehmen.
Eine kontinuierliche augenärztliche Kontrolle und Therapie (Augentropfen) sind insbesondere in den ersten Wochen und Monaten unerläßlich.




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