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Augen-Medizinisches
Versorgungszentrum Landshut
Veldener Stra�e 16a
84036 Landshut
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Telefax: 0871-9 43 00 - 11

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Die Sehschule und Schielbehandlung

In unserer Sehschulabteilung (Orthoptik) werden Kinder wie Erwachsene hinsichtlich folgender Fragestellungen untersucht und behandelt:

  • jegliche Form des Schielens
  • (vererbte oder angeborene) Sehschwächen
  • Störungen der Beidäugigkeit
  • Störungen der Augenbewegungsfähigkeit
  • augenbedingte Kopffehlhaltungen

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  • Schielen ist nicht nur ein Schönheitsfehler!
    Schielen führt häufig zur Schwachsichtigkeit eines Auges (Amblyopie). Ein räumliches Sehen fehlt. Wenn man rechtzeitig und konsequent behandelt, lässt sich die Sehschärfe des schielenden Auges erhalten bzw. wieder herstellen. Nach dem 6. oder 7. Lebensjahr sind bei Ihrem Kind entstandene Schäden so groß, dass sie meist nicht mehr zu beheben sind
  • Die Behandlung besteht je nach Alter meist zunächst in der Verordnung einer Brille. Wenn eine Brille verordnet wird, soll das Kind diese möglichst ständig tragen! Bei bestimmten Schielformen beseitigt alleine das Tragen der Brille die Fehlstellung der Augen, meist jedoch dient die Brille vor allem zur Verbesserung der Sehschärfe.
  • Im Allgemeinen wird der Augenarzt die Brille etwa bis zum 8. Lebensjahr jährlich etwas verändern müssen.
    Das ist eine Folge der Tatsache, dass das Kind nicht von Anfang an den vollen Wert der benötigten Gläserstärke annimmt und sich erst allmählich daran gewöhnen muß. Dies bedeutet nicht, dass sich die Augen in dieser Zeit zunehmend verschlechtern.
  • Ein wichtiger Schritt der Behandlung besteht darin, das schielende Auge zum 'Arbeiten' zu bringen. Das Kind benutzt beim Sehvorgang das abgewichene Auge nicht - der Seheindruck des abgewichenen Auges wird unterdrückt (supprimiert). Um diese Unterdrückung (Suppression) zu durchbrechen, ist es nötig, das "gute Auge" abzudecken (zu okkludieren), um so dem schielenden Auge die Möglichkeit zu geben, 'sehen zu lernen'. Dies muß regelmäßig vom Augenarzt und der Orthoptistin überwacht werden, damit nicht das abgedeckte gute Auge nun seinerseits das Sehen verlernt, d.h. schwachsichtig wird.
  • Wenn beide Augen abwechselnd schielen, ist die Gefahr der Schwachsichtigkeit überwunden. Es ist ein Zeichen dafür, dass an beiden Augen annähernd gleiches Sehvermögen vorliegt und das Kind nun willkürlich mit dem rechten bzw. linken Auge sieht.
  • Eine Schieloperation kommt im Allgemeinen erst dann in Frage, wenn dieses abwechselnde Schielen (Alternieren) erreicht ist. Falls der Schielwinkel sehr groß ist, kann man möglicherweise mit einer Operation nicht das gesteckte Ziel erreichen, sondern benötigt einen zweiten zusätzlichen Eingriff! Die Operation allein kann die Schwachsichtigkeit des schielenden Auges nicht beseitigen, sondern dient lediglich der Geradstellung des Auges.
  • Bei speziellen Schielformen sind neben Okklusionsbehandlung (Abdecken), Brillenordination und Schieloperation noch Übungen an besonderen Geräten notwendig, die in unserer Sehschule durchgeführt werden müssen.

Diese Information kann natürlich nicht alle Möglichkeiten des Schielens und die sich daraus ergebenen Konsequenzen berücksichtigen. Es soll Ihnen nur einen besonders häufigen Behandlungsgang beim Schielen in den Grundzügen verdeutlichen.

Nur durch eine verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Augenarzt, Orthoptistin und Eltern des Kindes kann ein Erfolg gewährleistet werden. Der Behandlungszeitraum erstreckt sich im allgemeinen bis zum 6. bis 7. Lebensjahr.

 

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